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Unsere AGB´sAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Cultour Eventmanagement GmbH § 1 Vertragsschluss Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn die Annahme von der Cultour Eventmanagement GmbH (im folgenden CEG genannt) schriftlich bestätigt wird. § 2 Zahlungsbedingungen 1. Sämtliche Zahlungen sind in Bar, durch Scheck oder Überweisung, ohne Abzug zu leisten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. 2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 3. Die Vergütung und weitere Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges mit 4 % p.a. über dem jeweiligen Basisdiskontsatz der Bundesbank / Europäischen Zentralbank zu verzinsen. 4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist die CEG berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und die gesamte Vergütung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit zu verlangen. 5. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. § 3 Rücktritt Tritt der Auftraggeber vor der
Veranstaltung vom Auftrag zurück, so werden von CEG folgende Stornogebühren
erhoben: § 4 Reklamationen Reklamation und Mängelrügen bedürfen unbedingt der Schriftform und müssen CEG innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltungsende vorliegen. § 5 Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt berechtigen CEG, die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung der Veranstaltung für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Auftrag zurücktreten. Hier gelten unsere Rücktrittskonditionen - Ausnahmefälle bedürfen der schriftlichen Form. § 6 Krankheitsbedingter Ausfall von Künstlern und Guides/ Sonstige Maßnahmen Bei einem krankheitsbedingtem Ausfall eines Künstlers bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung verpflichtet sich die CEG, sich um Ersatz zu bemühen. Sofern es der CEG nicht gelingt, Ersatz für den erkrankten Künstler zu finden, wird die Vergütung in Höhe der auf diesen Künstler entfallenden Honorare gekürzt. Im Falle der Nichterfüllung dieses Vertrages durch einen Vertragspartner, hat der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage (Künstler Gage und zusätzlich anfallenden Kosten) zu zahlen. Für in Person des Künstlers liegende Hindernis-Gründe, übernimmt die Agentur keine Haftung, die über die Konventionalstrafe hinausgeht. § 7 Schadenzuführung durch Besucher der Veranstaltung Der Auftraggeber hat (sofern nicht anders schriftlich festgelegt) dafür Sorge zu tragen, dass dem Personal, den Künstlern und Gegenständen der Veranstaltung von Seiten der Zuschauer und Besucher kein Schaden zugeführt wird. Sämtliche Kosten, die durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ansonsten erfolgt die Teilnahme an allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und Risiko. CCG übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschaden der Teilnehmer. § 8 Schweigepflicht Der Inhalt des Vertrages unterliegt der Schweigepflicht und darf nicht an dritte weitergegeben werden. Insbesondere gilt dies bei der Vermittlung von Künstlern. Zuwiderhandlungen gegen diesen Punkt ziehen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der vereinbarten Gage nach sich. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. § 9 Konzeption und Angebotserstellung Die von der CEG vorgelegten Konzepte sind deren geistiges Eigentum und dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - umgesetzt werden. Wird ein Veranstaltungsort angeboten und der Kunde nimmt, unter Umgehung der Agentur, direkten Kontakt zu dem angebotenen Veranstaltungsort auf und es kommt zu einer Buchung zwischen dem Betreiber des Veranstaltungsortes und dem Kunden, so behält sich die Agentur CEG das Recht vor, eine Vermittlungspauschale in Höhe von 10% der Mietkosten zu erheben. § 10 GEMA - Gebühr Sofern nicht anders dokumentiert, übernimmt der Auftraggeber eventuell anfallende GEMA - Gebühren. § 11 Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. § 12 Haftungsausschluss Jegliche Haftung gleich welcher Art durch die CEG, deren Erfüllungsgehilfen, gegenüber den Teilnehmern und deren Arbeitgebern, insbesondere für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, gleich welcher Art und welches Rechtsgrundes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 13 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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